Die Rettungshundeprüfung 1 besteht aus den Teilen
A) Suche (Fährte, Flächensuche oder Trümmersuche),
B) Unterordnung und
C) Gewandheit.
Bei der Fährtenarbeit muss eine 600 Schritt lange Fährte (30 Min. alt) mit drei Schenkeln und zwei Winkeln abgesucht werden. Hierbei müssen drei vom Hundeführer auf der Fährte abgelegte Gebrauchsgegenstände korrekt verwiesen werden. | Der Hund ist dabei an einer zehn Meter langen Fährtenleine zu führen. Vor oder nach der Fährtenarbeit muss der Hund eine "verletzte" Person, die verborgen am Boden liegt oder kauert, (ohne Leine) suchen und so lange durch Verbellen anzeigen bis der Hundeführer beim Hund ist. |
Bei der Trümmersuche ist auf einer Fläche von 400 qm bis 600 qm innerhalb von 15 Minuten eine Person zu finden und wie bei der Flächensuche anzuzeigen. |
Im Unterordnungsteil muss der Hund, ähnlich wie bei der Begleithundeprüfung, die Leinenführigkeit und die Freifolge zeigen, es ist ein unangenehmes Gelände zu überqueren und durch eine Menschengruppe zu laufen (In dieser Gruppe befindet sich auch der Hundeführer des zweiten Hundes, der während des Unterordnungsteils abgelegt wurde). Weiterhin muss sich der Hund auf Kommando ca. zehn Meter vom Hundeführer entfernen, und auf Zuruf sofort zu ihm zurückkehren.
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Im Teil "Gewandheit" sind drei natürliche Hindernisse zu überspringen, und ein Laufsteg zu überqueren.
Außerdem ist der Hund zehn Meter zu tragen und an eine fremde Person zu übergeben. Diese muss den Hund dann weitere zehn Meter tragen, abstellen, wobei der Hund ruhig stehen bleiben muss, während sich die fremde Person von ihm entfernt. Auf Abruf muss er sich dann zügig zu seinem Hundeführer begeben und korrekt vorsitzen.
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Wenn diese Prüfung geschafft ist, gehts weiter zur RH 2